Das Aktiendepot



In einem Aktiendepot verwahrt ein Kreditinstitut für gewöhnlich die von seinen Kunden hinterlegten Wertpapiere und Fonds. Auch Edelmetalle werden in solchen Depots eingelagert. Vom Kreditinstitut vollzogene Käufe und Verkäufe von Wertpapieren werden im jeweiligen Aktiendepot verbucht. Auch als Aktiendepot bezeichnet wird die Gesamtheit aller Anlagen eines Kunden des Kreditinstitutes. Die jeweiligen Dividenden von Aktien oder die Zinsen von Anleihen sowie die dazugehörigen Aktiendepotgebühren werden von der Bank auf einem so genannten Verrechnungskonto verbucht. 



Eine Bank kann verschiedene Arten von Aktiendepots führen. Man unterscheidet zwischen Eigendepots, Fremd- oder Treuhanddepots und Pfanddepots. Ein Aktiendepot, was als Eigendepot genutzt wird, enthält alle Wertpapiere aus eigenen Handelstätigkeiten einer Bank. Fremd- und Treuhanddepots enthalten Wertpapiere aus so genannten Kommissionsgeschäften, die vom jeweiligen Wertpapierhinterlager betrieben werden. Pfanddepots enthalten alle als Pfand hinterlegten Wertpapiere vom Kunden einer Bank. Für die Bereitstellung eines Aktiendepots werden von Seiten des Kreditinstitutes gewöhnlich Depotgebühren berechnet. Die Höhe der Gebühren errechnet sich gestaffelt aus dem Nennwert der im Depot hinterlegten Wertpapiere. Bei einigen Direktbanken und so genannten Fondsgesellschaften ist auch eine kostenlose Depotführung möglich. Die in einem Aktiendepot eingelagerten Wertpapiere können durch einen Depotübertrag auch auf ein anderes Depot übertragen werden. Das kann für alle oder auch einzelne Wertpapiere des Depots gelten.